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Zulassung

Wir empfehlen unserer Klientel überwiegend die Promotion an staatlich anerkannten Universitäten in Mittel - Ost - Europa, weil dort auch Kandidaten zugelassen werden, die in Deutschland nicht oder nur mit Auflagen zugelassen werden würden.

Auch FH-ler haben die Chance, aufgrund des Studiums ohne weitere Auflagen zugelassen zu werden. Diejenigen, die eine Akademie besucht haben, können durch zusätzliche, mündliche Prüfungsleistungen die Zulassung zur Promotion erlangen.

Auch für die 70% aller deutschen Juristen, die ihr Staatsexamen mit der Note "ausreichend" bestehen und damit nicht promovieren können, ist eine staatlich anerkannte Universität in Mittel-Ost-Europa eine effiziente Alternative.

Detailierte Informationen erhalten Sie auf Anfrage über unseren Infobogen.