Promotionsberatung

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Promotionsablauf

Es wird vorab geklärt, ob der Promotionsbewerber über die notwendigen Eingangsbedingungen verfügt. Wir können nur dann tätig werden, wenn bereits ein akademischer Hochschulgrad (gilt auch für FH) erlangt worden ist. Hierfür dient uns der Vertrauliche Infobogen". Auch die osteuropäischen Universitäten verlangen ein abgeschlossenes Studium als Promotionsvoraussetzung. Allerdings sehen einige Universitäten von einer bestimmten Examensnote oder dem Besuch von Doktorandenseminaren ab.

In einem Beratungsgespräch (persönlich oder telefonisch) können wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wo die Promotion mit Ihren Eingangsbedingungen durchgeführt werden kann. Ebenfalls können wir aufgrund unserer Erfahrungen und Verbindungen Auskünfte über die Realisierung Ihres Dissertationsprojektes geben.

Anschließend vermitteln wir Ihnen den Universitätskontakt und den Betreuer/Lehrstuhl für Ihre Dissertation. Legale Dissertationshilfen werden während der Erstellungszeit der wissenschaftlichen Arbeit geleistet. Ebenfalls erfolgt eine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.