| Wir empfehlen unserer Klientel überwiegend
die Promotion an
staatlich anerkannten Universitäten in Mittel - Ost - Europa, weil dort auch
Kandidaten zugelassen werden, die in
Deutschland nicht oder nur mit Auflagen zugelassen werden würden.
Auch FH-ler haben die Chance, aufgrund des Studiums ohne weitere Auflagen zugelassen
zu werden. Diejenigen, die eine Akademie besucht haben, können durch
zusätzliche, mündliche Prüfungsleistungen die Zulassung zur Promotion erlangen.
Auch für die 70% aller deutschen Juristen, die ihr Staatsexamen mit der
Note "ausreichend" bestehen und damit nicht
promovieren können, ist eine staatlich anerkannte Universität
in Mittel-Ost-Europa eine effiziente Alternative.
Detailierte Informationen
erhalten Sie auf
Anfrage über unseren Infobogen. |