Es wird vorab geklärt, ob der Promotionsbewerber über die notwendigen
Eingangsbedingungen verfügt. Wir können nur dann tätig werden, wenn bereits ein
akademischer Hochschulgrad (gilt auch für FH) erlangt worden ist. Hierfür dient
uns der „Vertrauliche Infobogen". Auch
die osteuropäischen Universitäten verlangen ein abgeschlossenes Studium als
Promotionsvoraussetzung. Allerdings sehen einige Universitäten von einer bestimmten Examensnote oder dem Besuch von
Doktorandenseminaren ab.
In einem Beratungsgespräch (persönlich oder telefonisch) können
wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wo die Promotion mit Ihren
Eingangsbedingungen durchgeführt werden kann. Ebenfalls können wir aufgrund
unserer Erfahrungen und Verbindungen Auskünfte über die Realisierung Ihres
Dissertationsprojektes geben.
Anschließend vermitteln wir Ihnen den Universitätskontakt und den
Betreuer/Lehrstuhl für Ihre Dissertation. Legale Dissertationshilfen werden
während der Erstellungszeit der wissenschaftlichen Arbeit geleistet. Ebenfalls
erfolgt eine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
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