Der Promotionsbewerber verfügt über die notwendigen
Promotionseingangsbedingungen. (Examen/Diplom).
Die Zulassungsbedingungen unterscheiden sich hierbei je nach Universität:
Art des
Abschlusses (FH oder Universität) Durchschnittsnote Teilnahme an Seminaren Veröffentlichungen Dieses gilt sowohl
für in- und ausländische Universitäten
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